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Bundesbeauftragter für den Datenschutz ArtikelDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für den Datenschutz. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden
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